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Die kirchliche
Hochzeit - "Wir trauen uns!"
Die Liebe zwischen zwei Menschen
ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke
bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.
In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge
das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich,
dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen,
Lebensplänen und -geschichten eine lebenslange Beziehung eingehen
wollen und können.
Wenn Sie kirchlich heiraten
wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig - möglichst sechs Monate
vorher - an das Pfarramt, um einen Termin
für die Trauung und das vorausgehende Traugespräch zu vereinbaren.
Im Traugespräch können Sie als Ehepaar einen Trauspruch festlegen.
Er ist eine "biblische Überschrift" über dem gemeinsamen
Leben und dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg. Auf den Trauspruch
nimmt die Ansprache im Traugottesdienst Bezug.
Noch auf der Suche
nach einem passenden Trauspruch?
Wir empfehlen ausdrücklich ein Angebot der Evangelischen Kirche:
www.trauspruch.de
Das vorausgehende Traugespräch
zwischen Pfarrer und Eheleuten dient auch dazu, den Gottesdienst vorzubereiten.
Eine individuelle Mitgestaltung des Gottesdienstes durch das Brautpaar,
Freunde und Verwandte ist nach Rücksprache mit dem Pfarrer möglich.
Es soll aber auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche
Ehe zu führen. Was bedeutet der Glauben an Gott für unsere Partnerschaft?
Das ist vielleicht der persönlichste Teil eines Traugespräches,
aber viele Paare finden im Nachhinein, dass es auch der interessanteste
war.
Die Trauung selbst ist ein
Gottesdienst mit Gebeten und Liedern, biblischen Lesungen, Predigt und
Segen.
"Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung,
in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt
wird", formuliert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im
Rheinland (EKiR).
Weiter heißt es dort erläuternd, dass die Eheleute in diesem
Gottesdienst "bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand nehmen".
Voraussetzung für die
kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung.
Die Trauung setzt zudem voraus, dass beide Eheleute einer christlichen
Kirche angehören. Einer der beiden muss Mitglied der evangelischen
Kirche sein.
Nur ausnahmsweise dürfen
Pfarrer Eheleute trauen, von denen nur einer evangelisch ist, der Partner
aber keiner christlichen Kirche angehört.
Sollten Sie dazu weitere Fragen
haben oder ein Gespräch wünschen, wenden Sie sich an Pfarrer
Hüther
von Vikar Heinemann
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